Nachhaltigkeit
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Häufig gestellte Fragen

Der Großteil des Gebäudes der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz wurde in den 1960er Jahren errichtet. Nach rund 70 Jahren Spielbetrieb sind es insbesondere die haus- und theatertechnischen Anlagen, die umfassend erneuert werden müssen. Es treten – aufgrund des Alters der Anlagen – häufig Störungen auf, die bereits heute den künstlerischen Betrieb längerfristig stören. Auch für die Einhaltung der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen – u.a. Arbeitsstättenverordnungsvorgaben, Brandschutzaspekte – sind weitere weitgehende Anpassungen und Umbauten notwendig: u.a. ist der Orchesterproberaum zu klein, die Situation im Orchestergraben ist prekär und es gibt vielfach Arbeitsplätze sowie Aufenthaltsräume ohne Tageslicht. Um den Betrieb mit seinen knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin garantieren zu können, müssen die Städtischen Bühnen umfassend erneuert werden.

Der Großteil der haustechnischen Anlagen ist bereits deutlich über 30 Jahre alt. Technische Anlagen werden mit steigendem Alter immer anfälliger für Störungen, die Beschaffung von Ersatzteilen ist teilweise schon jetzt nicht mehr möglich. Bereits heute fallen u.a. Lüftungsanlagen aus. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich die Gefahr, dass weitere Anlagen ausfallen und der künstlerische Betrieb immer mehr eingeschränkt wird. Wenn wesentliche technische Anlagen (z.B. im öffentlichen Bereich, Zuschauerraum, Bühnenbereich) ausfallen, können keine Aufführungen mehr stattfinden, der Betrieb mit seinen knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss dann gegebenenfalls von einem auf den anderen Tag (ganz oder teilweise) eingestellt werden. Zudem erhöhen sich laufende Reparatur- und Instandhaltungskosten tendenziell immer weiter, der Betrieb des Bestandsgebäudes wird immer unwirtschaftlicher.

Im Dezember 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen dass die Oper am Willy-Brandt-Platz auf eigenem Grund und Boden neu errichtet wird. Sie ist das größte Kulturgebäude des Gesamtprojekts Zukunft der Städtischen Bühnen und sichert den Willy-Brandt-Platz als Kulturstandort für das nächste Jahrhundert.

Zudem sollen detaillierte Verhandlungen für die Kulturmeile mit der Hessischen Landesbank (Helaba) und der Sparkasse aufgenommen werden, Basis der Verhandlungen ist das im Sommer 2023 von Helaba, Sparkasse und Stadt unterzeichnete „Memorandum of Understanding“. Ziel der Verhandlungen ist es, den Stadtverordneten einen endverhandelten Erbbauvertrag zur Entscheidung vorzulegen.

Vortrag des Magistrats: Künftige Standorte der Städtischen Bühnen: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte.

Dazu Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Am 23. Februar 2023 hatte Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig zusammen mit Dr. Mathias Hölzinger, Leiter der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen, die Ergebnisse der zusätzlichen Untersuchungen vorgestellt.

Hierzu waren folgende drei Varianten untersucht worden:

  1. „Spiegelvariante“ (V1)
  2. „Kulturmeile“ (V2)
  3. „Neubau Doppelanlage“ (V4)

Im Januar 2020 hatten sich die Stadtverordneten auf Basis umfassender Untersuchungen gegen eine Sanierung der Städtischen Bühnen und für einen Neubau von Schauspiel und Oper entschieden.

Der abschließende Bericht mit Stand Februar 2023 untersuchte die folgenden drei Varianten:

  1. „Spiegelvariante“ (V1)
  2. „Kulturmeile“ (V2)
  3. „Neubau Doppelanlage“ (V4)

Die weiteren Neubauvarianten mit Grundstück Opernplatz (V3) und dem Grundstück Mayfarthstraße 14 im Bereich des Osthafens (V5) wurden bei den weitergehenden Untersuchungen gemäß des Koalitionsvertrages im Römer und des Magistratsvortrags 49 nicht weiterverfolgt. Jede der verbliebenen Varianten hat Vor- und Nachteile. Die „Spiegelvariante“ und der „Neubau der Doppelanlage“ ermöglichen eine Realisierung auf stadteigenem Grund und Boden.

Im Dezember 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen dass die Oper am Willy-Brandt-Platz auf eigenem Grund und Boden neu errichtet wird. Sie ist das größte Kulturgebäude des Gesamtprojekts Zukunft der Städtischen Bühnen und sichert den Willy-Brandt-Platz als Kulturstandort für das nächste Jahrhundert.

Zudem sollen detaillierte Verhandlungen für die Kulturmeile mit der Hessischen Landesbank (Helaba) und der Sparkasse aufgenommen werden, Basis der Verhandlungen ist das im Sommer 2023 von Helaba, Sparkasse und Stadt unterzeichnete „Memorandum of Understanding“. Ziel der Verhandlungen ist es, den Stadtverordneten einen endverhandelten Erbbauvertrag zur Entscheidung vorzulegen.

Vortrag des Magistrats: Künftige Standorte der Städtischen Bühnen: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte.

Insgesamt wurden insbesondere über 60 Umwelt-, Klima-, und Nachhaltigkeitsaspekte, Denkmalfragen sowie konkrete Auswirkungen der verschiedenen Neubau-Varianten auf die Wallanlagen untersucht. Der Bericht der Stabsstelle aus September 2021 wurde somit seit Mai 2022 inhaltlich noch einmal überprüft, deutlich erweitert und aktualisiert.

Vorgenommen und erarbeitet wurden sie durch die eingeschalteten Gutachter, Wissenschaftler, Planer und Sachverständigen in Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Städtischen Bühnen und den Spezialisten der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen.

Die Projektkosten für “Spiegelvariante“, „Kulturmeile“ und „Neubau Doppelanlage“ wurden durch unabhängige Experten neu berechnet und damit umfassend aktualisiert. Die Neukalkulation erfolgte anhand bauteilgenauer Betrachtungen. Die Grobkostenschätzungen belaufen sich im Ergebnis für alle Varianten auf einem ähnlichen Niveau von ca. 1,27 bis 1,3 Mrd. EURO. Auch eine verbesserte Sanierung würde nach aktuellen Hochrechnungen ebenfalls bei mindestens rund 1,3 Mrd. EURO liegen, ohne die grundsätzlichen Mängel des Gebäudes zu beheben (siehe Frage 7 der FAQ).

Die jeweiligen Gesamtkosten enthalten – wie bisher – neben den Investitionskosten für die eigentlichen Planungs- und Baumaßnahmen auch die Kosten für die Interimsspielstätten, angemessene Risikozuschläge für Neubauten, zu erwartenden Baupreissteigerungen während der Projektlaufzeit, sowie die Kosten für ein neues Lager- bzw. Produktionszentrum. Die Grundstückskosten aller Varianten sind nicht enthalten.

Bereits seit dem Jahr 2008 wurden marode Bauteile der bestehenden Theaterdoppelanlage von Sachverständigen, Experten und Gutachtern intensiv untersucht. Der gesamte Vorplanungs- und Entscheidungsfindungszeitraum zur Zukunft der Städtischen Bühnen erstreckt sich damit bis heute über 15 Jahre.

In diesem Zeitraum wurden weitere, bereits damals in die Jahre gekommene Bauteile und technische Anlagen sanierungsbedürftig. Zwischenzeitlich ist eine Erneuerung, insbesondere von verschiedenen haus- und bühnentechnischen Anlagen, nicht mehr möglich. Besonders die Reparatur und Erhaltung der Funktionstüchtigkeit technischer Anlagen ist zunehmend in Frage gestellt, weil die behördlichen Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz steigen und zunehmend nicht mehr erfüllt werden können. Schon heute stehen viele Ersatzteile nicht mehr zur Verfügung.

Selbst bei einer „verbesserten Sanierung“ würden weitreichende Bereiche des Gebäudes nicht im derzeitigen Bestand erhalten bleiben:

  • Die Umsetzung des Raumprogramms, der Brandschutzbestimmungen und der Richtlinien zur Energieeinsparung erfordern den Abbruch und Ersatzneubau kompletter Gebäudebereiche

  • Altbaubereiche müssen aufwändig unterfangen/gestützt/gesichert werden. Praktisch der gesamte Ausbau und die technische Gebäudeausrüstung müssen ausgetauscht werden, inklusive Verlegung der Technikzentralen und Trassenführungen

  • Generell werden in zahlreichen Bereichen statische Ertüchtigungen notwendig, z.B. durch mangelhafte Betonüberdeckung

Strukturelle Nachteile des gewachsenen Altbaus würden auch bei einer „verbesserten Sanierung“ trotz aller Teilabrisse erhalten bleiben:

  • Bühnenniveaus auf unterschiedlicher Höhe (Differenz ca. 2 m)

  • Zu niedrige Raumhöhen in weiten Gebäudebereichen

  • Logistik: dysfunktionale Andienung und innere Gebäudeerschließung

  • Keine „Öffnung des Gebäudes“ möglich: fehlende Barrierefreiheit sowie mangelnde Transparenz und Flächenknappheit

  • Flächenmehrbedarfe für Gesetzeskonformität im Bestand nicht abbildbar, eine Auslagerung der Werkstätten ist damit unabdingbar und erfordert vermehrte Transporte

  • Sehr eingeschränkte Angebotsmöglichkeiten für ergänzende Nutzungen, die das Gebäude für alle nutzbar machen aufgrund der Flächenknappheit

Der Foyerbau war 1963 dazu bestimmt, die architektonisch sehr unterschiedlichen Häuser von Oper und Schauspiel städtebaulich zu einer gestalterischen und in kleinen Teilen funktionalen Einheit zusammenzufassen. Die durchlaufende Glasfassade sollte das Bauwerk darüber hinaus zu etwas „Besonderem“ in der Stadtlandschaft machen. Warum die Stadt und der Architekt seinerzeit die bis heute bestehenden erheblichen Restriktionen und massiven funktionalen Mängel, die sich aus den unterschiedlichen Niveaus von Bühnen und Foyers ergaben, in Kauf nahmen, ist trotz umfassender Recherchen weitgehend ungeklärt.

Gutachter haben in gemeinsamer Abstimmung mit der Denkmalpflege auf Grundlage mehrjähriger Untersuchungen ermittelt, dass nur etwa zehn Prozent des Foyerbaus erhalten werden können. Alle Oberflächen müssen laut Gutachteraussage entfernt werden. Der Umgang mit den verbleibenden Rohbaufragmenten ist zudem eine Risiken-, Kosten- und Gestaltungsfrage, die nun mit der Denkmalpflege gemeinsam geklärt wird.

Die Wolkenskulpturen sollen in jedem Fall auch zukünftig Bestandteil der neuen Bühnen sein.

Mit dem Neubau von Oper und Schauspiel eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Entwicklung des Frankfurter Stadtraums insgesamt. Die Institutionen sollen als öffentlicher Ort weiterentwickelt und auch tagsüber für verschiedenen Nutzungen offenstehen. Gleichzeitig können im Umfeld der Neubauten bei der „Spiegelvariante“ als auch der „Kulturmeile“ deutlich erweiterte Grün- und Freiflächen (von ca. 1.200 m2 bis ca. 5.600 m2) entstehen. Dadurch werden neue Stadträume für Begegnung, Gemeinschaft und Kultur geschaffen: in der Wallanlage, auf Plätzen, in den Foyers, auf Terrassen und Dächern mit Blick auf die Frankfurter Skyline. Gleichzeitig kann eine verbesserte Sichtbarkeit und Einbindung des Jüdischen Museums erreicht werden, dessen Haupteingang seit der Museumserweiterung den Wallanlagen zugewandt ist.

Die neuen Grünflächen werden nicht mit Tiefgaragen oder Kellern unterbaut sein. Hier könnten großwachsende Bäume gepflanzt werden. Bei Neubau einer Theaterdoppelanlage besteht kein Potenzial für Grünflächenneugewinn und Neupflanzungen.

Die Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie (2017) als auch die nachfolgenden Berichte der Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen” (2020, 2021, 2023) stehen der Stadtgesellschaft und der gesamten Öffentlichkeit als kostenfreie Downloads zur Verfügung.

Seit 15 Jahren setzt sich Frankfurt mit dem Bestandsgebäude und den Optionen für eine gute Zukunft seiner Städtischen Bühnen auseinander. Aufgrund des kritischen baulichen Zustands des Bestandsgebäudes der Städtischen Bühnen und der damit einhergehenden latenten Gefahr auch massiver Betriebsstörungen, ist es dringend erforderlich, möglichst zeitnah eine Entscheidung über den Standort und die umzusetzende bauliche Variante zu treffen. Bereits heute sind umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung des Bühnenbetriebs dringend erforderlich.

Über viele Wahlperioden hinweg hat man sich die erforderliche Zeit für Gutachten, Konzepte und Diskussionen genommen, denn es steht eine Entscheidung großer Tragweite an. Dazu braucht es eine fundierte und verlässliche Grundlage. Diese ist nun durch die ergänzenden Ausarbeitungen gegeben. 

Die Entscheidung für eine Variante wird von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main getroffen, die von den Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurde.

Im Dezember 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die Oper am Willy-Brandt-Platz auf eigenem Grund und Boden neu errichtet wird. Sie ist das größte Kulturgebäude des Gesamtprojekts Zukunft der Städtischen Bühnen und sichert den Willy-Brandt-Platz als Kulturstandort für das nächste Jahrhundert.

Zudem sollen detaillierte Verhandlungen für die Kulturmeile mit der Hessischen Landesbank (Helaba) und der Sparkasse aufgenommen werden, Basis der Verhandlungen ist das im Sommer 2023 von Helaba, Sparkasse und Stadt unterzeichnete „Memorandum of Understanding“. Ziel der Verhandlungen ist es, den Stadtverordneten einen endverhandelten Erbbauvertrag zur Entscheidung vorzulegen.

Vortrag des Magistrats: Künftige Standorte der Städtischen Bühnen: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte.

Dazu Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

 

Angesichts der Bedeutung und Größe des Vorhabens für die Stadt Frankfurt ist ein breit angelegter internationaler Architekturwettbewerb auszuloben. Dieser benötigt in der Vorbereitung klare Vorgaben über den Standort, die städtebaulichen Ziele, die ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen, die künstlerischen Konzepte und vieles andere mehr.

Eine gültige Aussage über konkrete Planungsschritte hängt von den Grundsatzentscheidungen insbesondere zum Standort ab. Insgesamt ist mit einer Projektlaufzeit von bis zu 14 Jahren zu rechnen. Die jeweiligen Bauzeiten für die Hauptgebäude (inkl. Abbruch) werden von Experten auf bis zu 8 Jahre geschätzt. Notwendige Interimsflächen sind entsprechend für diese Zeit einzurichten und vorzuhalten.

Die bestehende Doppelanlage muss unabhängig davon, welche Variante final weiterverfolgt wird, noch bis mindestens 2030 den Betrieb gewährleisten. Frühestens dann können erste Neubau- oder Interimslösungen genutzt werden. Dieser notwendige Zeitraum einer weiteren Funktionsfähigkeit ist bereits fraglich und darf sich nach einhelliger Expertenmeinung nicht weiter verlängern. Aktuell sind vor allem die bestehende Sicherheitsbeleuchtung, die Lüftungsanlagen (auch der Zuschauerräume) und die Obermaschinerie der Oper von nicht mehr reparaturfähigen Ausfällen bedroht, die eine massive Beeinträchtigung des Spielbetriebs nach sich ziehen könnten.

Die Frage kann erst nach einer Entscheidung für eine der Varianten beantwortet werden. Es liegen aufgrund der Vorarbeit der Stabsstelle mehrere Varianten vor. Es wurden sowohl Anmietungen als auch das Errichten von temporären, modularen Bauten an möglichen Standorten untersucht.

Ein Interim für das Schauspiel ist aufgrund seiner geringeren Grundfläche, Größe und Komplexität wesentlich kostengünstiger und einfacher einzurichten, als ein Interim für die Oper. Zudem gibt es in Frankfurt nur wenige ausreichend große Grundstücke für Interimsspielstätten, die für alle gut erreichbar sind. Deshalb gilt: je weniger Interim und je kürzer die Nutzung, desto besser!

1. Der Status quo der Städtischen Bühnen Frankfurt

Der Großteil des Gebäudes der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz wurde in den 1960er Jahren errichtet. Nach rund 70 Jahren Spielbetrieb sind es insbesondere die haus- und theatertechnischen Anlagen, die umfassend erneuert werden müssen. Es treten – aufgrund des Alters der Anlagen – häufig Störungen auf, die bereits heute den künstlerischen Betrieb längerfristig stören. Auch für die Einhaltung der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen – u.a. Arbeitsstättenverordnungsvorgaben, Brandschutzaspekte – sind weitere weitgehende Anpassungen und Umbauten notwendig: u.a. ist der Orchesterproberaum zu klein, die Situation im Orchestergraben ist prekär und es gibt vielfach Arbeitsplätze sowie Aufenthaltsräume ohne Tageslicht. Um den Betrieb mit seinen knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin garantieren zu können, müssen die Städtischen Bühnen umfassend erneuert werden.

Der Großteil der haustechnischen Anlagen ist bereits deutlich über 30 Jahre alt. Technische Anlagen werden mit steigendem Alter immer anfälliger für Störungen, die Beschaffung von Ersatzteilen ist teilweise schon jetzt nicht mehr möglich. Bereits heute fallen u.a. Lüftungsanlagen aus. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich die Gefahr, dass weitere Anlagen ausfallen und der künstlerische Betrieb immer mehr eingeschränkt wird. Wenn wesentliche technische Anlagen (z.B. im öffentlichen Bereich, Zuschauerraum, Bühnenbereich) ausfallen, können keine Aufführungen mehr stattfinden, der Betrieb mit seinen knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss dann gegebenenfalls von einem auf den anderen Tag (ganz oder teilweise) eingestellt werden. Zudem erhöhen sich laufende Reparatur- und Instandhaltungskosten tendenziell immer weiter, der Betrieb des Bestandsgebäudes wird immer unwirtschaftlicher.

Die Betriebserlaubnis der Städtischen Bühnen ist nicht befristet. Allerdings besteht die Gefahr, dass, wie bereits geschehen, technische Anlagen ausfallen und keine Ersatzteile mehr verfügbar sind oder aufgrund fehlender Flächen keine neuen Anlagen eingebaut werden können.

2. Die Stabsstelle und ihre Arbeit

Die Stadtverordneten beauftragten im Frühjahr 2018 den Magistrat mit einer Untersuchung zur Sanierung des Bestandsgebäudes am Willy-Brandt-Platz:

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Die GRÜNEN im Römer NR 539 vom 16.03.2018 – „Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)“:
https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_539_2018.pdf

Dazu Beschluss der Stadtverordnetenversammlung:
https://www.stvv.frankfurt.de/download/PAR_2619_2018.pdf

Für diese erweiterte Sanierungsstudie wurde die Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ unter der Leitung des Architekten Michael Guntersdorf von Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig ins Leben gerufen. Oberbürgermeister Peter Feldmann verfügte, dass alle Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt die neu gegründete Stabsstelle bei ihrer Arbeit unterstützen sollten.

Die Stabsstelle nahm im Herbst 2018 ihre Arbeit auf. Im Januar 2020 wurden die von der Stabsstelle erarbeitete erweiterte Sanierungsstudie vorgestellt. Daran schloss ein weiterer Prüfauftrag zur Neubauplanung an. Die Ergebnisse sind im Oktober 2021 veröffentlicht worden. 2021 hat Oberbürgermeister Peter Feldmann verfügt, dass die Arbeit der Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen Frankfurt“ für weitere drei Jahre fortgesetzt wird. Die Leitung übernimmt ab Oktober 2021 der erfahrene Architekt und Stadtplaner Dr. Mathias Hölzinger, der bereits in der Vergangenheit für die Stabsstelle tätig war. Er folgt damit auf den Architekten und Stadtplaner Michael Guntersdorf, der die Leitung seit 2018 innehatte.

Der Auftrag der Stadtverordnetenversammlung (M 111/2020) vom 3. September 2020 an den Magistrat lautete:

  • Entwicklung eines zukunftsfähigen, nachhaltigen Nutzungs- und Funktionskonzepts
  • Suche nach geeigneten Grundstücken
  • Prüfung der baulichen und räumlichen Umsetzbarkeit
  • Nachhaltigkeitsorientierte Standortprüfung zu Energie, Mikroklimas, Verkehr, usw.
  • Gebäudedimensionen, Kosten, Termine

Folgende Grundstücksvarianten sind auf ihre bauliche, räumliche und ökologische Eignung geprüft worden:

  • Variante 1: Oper am Willy-Brandt-Platz / Schauspiel in den Wallanlagen gegenüber
  • Variante 2: Oper an der Neuen Mainzer Straße / Schauspiel am Willy-Brandt-Platz
  • Variante 3: Oper am Willy-Brandt-Platz / Schauspiel am Opernplatz
  • Variante 4: Neubau einer Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz mit externem Werkstattgebäude
  • Variante 5: Neubau einer Doppelanlage im Osthafen


In allen fünf Varianten konnte das Raumprogramm auf den dafür vorgesehenen Grundstücken untergebracht werden. Allerdings sind einige Grundstücke sehr knapp bemessen und daher nicht ideal geeignet. Dies gilt vor allem für das Grundstück in den Wallanlagen nördlich des Willy-Brandt-Platzes (Variante 1) und für das Grundstück am Opernplatz (Variante 3).

Das Grundstück im Osthafen (Variante 5) besitzt ebenfalls durch den ungünstigen Grundstückszuschnitt eingeschränkte Bebauungsmöglichkeiten. Hieraus würden sich gestalterische und funktionale Beschränkungen ergeben. Im Falle eines Neubau einer Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz (Variante 4) können die Werkstätten nicht mehr am Willy-Brandt-Platz untergebracht werden. Sie müssten in einem externen Lager- und Werkstattgebäude neu errichtet werden.

Bei einem Neubau der Oper an der Neuen Mainzer Straße und eines Schauspiels am Willy-Brandt-Platz (Variante 2) sieht die Bebauung des Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße außerdem ein separat genutztes Hochhaus vor.

Erhebliche Unterschiede ergeben sich aus der Bewertung der stadtklimatischen Auswirkungen der einzelnen Varianten. Hier wird die Variante 1 (Oper am Willy-Brandt-Platz / Schauspiel in den Wallanlagen gegenüber) angesichts der starken Inanspruchnahme der Wallanlagen kritisch bewertet. Die Lage des Schauspiels unterbricht die Freibereiche der Wallanlage sowie deren Anbindung an das Mainufer und hat somit negative Auswirkungen auf die Luftzufuhr in die Wallanlagen sowie die angrenzenden Innenstadtbereiche. Eine Verschmelzung der Wärmeinseln Bahnhofsviertel und Innenstadt ist wahrscheinlich.

Die Variante 3 (Schauspiel am Opernplatz) bewirkt eine Erweiterung der Wärmeinsel südlich der Alten Oper und den Verlust von stadtklimatisch wichtigen Übergangs- und Pufferbereichen der Wallanlagen im relevanten Maßstab. Zudem wird von einer Steigerung der Barrierewirkung für den Windfluss ausgegangen. Positiv zu werten ist die bei dieser Variante am Standort Willy-Brandt-Platz die mögliche Erweiterung der nicht bebauten Grün- und Freifläche. Insgesamt muss im Fall dieser Variante dennoch ein negativer Einfluss auf das Stadtklima befürchtet werden, da der Verbesserung der stadtklimatischen Situation am Willy-Brandt-Platz eine deutliche Verschlechterung am Opernplatz gegenübersteht.

Variante 4 (Neubau einer Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz mit externem Werkstattgebäude) manifestiert den bisherigen, von Experten nicht gut bewerteten Status Quo. Allein die Varianten 2 (Oper an der Neuen Mainzer Straße / Schauspiel am Willy-Brandt Platz) und 5 (Neubau einer Doppelanlage im Osthafen) können durch Entsiegelung von heute bebauten Flächen und einen erheblichen Zugewinn an Grün- und Freiflächen südlich des Willy-Brandt-Platzes eine Verbesserung der stadtklimatischen Situation herbeiführen. Beide Varianten müssten allerdings so konzipiert sein, dass die freiwerdende Fläche am Willy-Brandt-Platz in eine Grünanlage umgewandelt wird. Nur durch die Begrünung eines erheblichen Anteils der bei diesen Varianten freiwerdenden, heute noch überbauten Fläche am Willy-Brandt-Platz, kann ein relevanter positiver Effekt für das Stadtklima erzielt werden. Hervorzuheben ist im Fall der Variante 2, dass die Kombination von Oper und einem Hochhaus zum allergrößten Teil auf einer heute bereits bebauten und intensiv versiegelten Fläche realisiert werden könnte.

Der Einsatz von erneuerbaren Energien wurde untersucht: Bei der Nutzung von Solarenergie und Geothermie schneiden alle Varianten ähnlich gut ab. Die Nutzung von Solarenergie ist für alle Varianten grundsätzlich möglich. Dies gilt auch für die Nutzung von Geothermie.

Ökologische Untersuchungen

Neben der klimatischen Bewertung der einzelnen Varianten wurden weitere Nachhaltigkeitsgesichtspunkte untersucht. Hierzu gehören unter anderem die Betrachtung der „Grauen Energie“ und der Flächenverbrauch.

Erneuerbare Energiepotenziale

Die Nutzung von lokal verfügbaren erneuerbaren Energiepotentialen trägt dazu bei, den Ausstoß von klimawirksamen Treibhausgasen sowie die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren. Dabei ist künftig noch mehr darauf zu achten, dass sich die sichtbaren erneuerbaren Energiesysteme gleichermaßen funktional wie ästhetisch in den urbanen Raum einfügen. Bei einer Sanierung wäre die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund des höheren Energiebedarfs (schlechtere Qualität der Gebäudehülle, höheres Temperaturniveau) nur sehr limitiert, wenn überhaupt möglich. Für die fünf Standortvarianten wurde die Nutzung von Solarenergie, Geothermie, Abwärme, Abwasserwärme und Flusswasser untersucht.

Bei der Nutzung von Solarenergie und Geothermie schneiden alle Varianten ähnlich gut ab. Nur bei den Solaren Erträgen hat die Variante 5 einen kleinen Vorteil, weil kein Schattenwurf von umliegenden Gebäuden zu erwarten ist. Darüber hinaus verfügt sie über die größte Dachfläche. Bei der Nutzung der städtischen Abwasserkanäle als Wärmelieferant kann die Variante 1 Vorteile verbuchen, da sie sehr nah an einem der Hauptabwasserstränge gelegen ist. Die Varianten 2, 3 und 5 werden ebenfalls noch als gut bewertet. Die Variante 4 hat hier nur „mäßiges“ Potential.

Graue Energie und Graue Emissionen

Neben dem Energiebedarf im Betrieb und der Nutzung erneuerbarer Energien besteht ein großes Potential zur Reduktion von Treibhausgasen in der Betrachtung des Energiebedarfs für die Herstellung von Gebäuden – der so genannten grauen Energie. Die Ökobilanzierung ist eine Berechnungsmethodik zur ganzheitlichen Erfassung sämtlicher Umweltwirkungen (d. h. Emissionen, Ressourcenverbrauch, Energie) über den Lebenszyklus von Gebäuden. Als Betrachtungszeitraum werden zumeist 50 Jahre angesetzt. Bei der Ökobilanzierung von Neubauten liegt das Verhältnis oftmals bei rund 1/3 „grauer Energie“ und 2/3 Betriebsenergie – allerdings können sich diese Anteile gemäß der Höhe des Betriebsenergiebedarfs der jeweiligen Nutzungstypologie (z. B. Veranstaltungsgebäude vs. Wohngebäude) sowie der jeweiligen Bauweise (z. B. Holzbau vs. Stahlbetonbau) deutlich unterscheiden. Die Ökobilanzierung bei Sanierungen ist nochmals differenzierter zu betrachten: Ein saniertes Gebäude mit gleichwertigem Primärenergiebedarf im Betrieb wie ein Neubau würde im Sinne der Ressourcenschonung prinzipiell die ökologischere Variante darstellen. Doch im Falle der Bühnen ließe sich die Gebäudehülle (z. B. Dämmstoffstärken, Wärmebrückenfreiheit) und die Gebäudetechnik (Platzbedarfe, Raumhöhen, Schächte, Wärme/Kälte-Übergaben, Einbindung erneuerbarer Energien etc.) des Bestandes in der Realität nicht gleichwertig herstellen und hätte deutlich höhere Emissionen für den Gebäudebetrieb zur Folge. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass alle Neubau-Varianten durch den Betrieb deutlich mehr CO2 einsparen, als durch den Neubau der Spielstätten ausgestoßen wird. Die Einsparungen im Betrieb der Neubauvarianten liegen bei über 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr.

Flächeninanspruchnahme

Bei einer Betrachtung der Flächeninanspruchnahme der einzelnen Varianten, liegt die Variante 2 klar an erster Stelle. Die Kombination aus einer Bebauung bereits versiegelter Flächen und einer Doppelnutzung des Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße durch das Operngebäude und ein Hochhaus ermöglicht eine äußerst flächeneffiziente Auslastung und Bebauung. Neuversiegelungen bleiben gering bei gleichzeitig umfassender Neugewinnung von bisher bebauten Flächen am Willy-Brandt-Platz.

Variante 4 wird ähnlich gut bewertet wie Variante 2, da die kompakte Bauweise der Doppelanlage das vorhandene und bereits voll versiegelte Grundstück am Willy-Brandt-Platz maximal ausnutzt. Schlechter schneidet die Variante 5 ab, da sie aufgrund der vergleichsweise geringen Baudichte die größte Fläche beansprucht. Hinzu kommt, dass nahezu das komplette Grundstück mit einer Tiefgarage unterbaut werden müsste, was zu einer signifikanten Beeinträchtigung der darüber befindlichen Freiflächen führt.  Die Varianten 1 und 3 sind bezogen auf den Flächenverbrauch durchschnittlich zu bewerten aufgrund des zu erwartenden massiven Eingriffs in die Wallanlagen, Trotz einer Flächenentlastung am Willy-Brandt-Platz sind diese dennoch konfliktbehaftet und nicht empfehlenswert.

Grün- und Freiflächenbilanz

Bei der Grün- und Freiflächenbilanz schneidet die Variante 2 klar am besten ab: bei keiner anderen Variante können so große, heute bebaute und voll versiegelte Flächen für neue innerstädtische Frei- und Grünflächen zurückgewonnen werden. Die Beanspruchung von ca. 600 m² der Wallanlagen wird deutlich überkompensiert durch ca. 5.700 m² entsiegelter Flächen am Willy-Brandt-Platz. Zugewinne an entsiegelten Flächen bieten in geringerem Maße die Variante 3 (Zugewinn: 3.500 m²) und noch geringer Variante 1 (Zugewinn: 1.200 m²). Bei Variante 4 ist kein Zugewinn an Frei- und Grünflächen zu erwarten. Für die Variante 5 lässt sich eine solche Flächenbilanz nicht erstellen, da völlig unklar ist, ob und in welcher Form eine Bebauung am Willy-Brandt-Platz erfolgt, sollten Oper und Schauspiel im Osthafen ihren neuen Standort finden.

Bei Betrachtung der Investitionskosten der einzelnen Varianten, schneidet die Variante 2 mit rund 811 Mio. EUR am günstigsten ab. Die Variante 4 verursacht die höchsten Investitionskosten (891 Mio. EUR), da für beide Bühnen (Oper und Schauspiel) eine Interim-Unterbringung geschaffen werden muss und zudem Kosten für ein externes Lager- und Werkstattgebäudes anfallen. Investitionskosten sind für die Variante 5 (836 Mio. EUR), Variante 1 (859 Mio. EUR) und Variante 3 (872 Mio. EUR). Damit liegen diese dazwischen.

Über die Investitionskosten hinaus wurde eine Gesamtkostenbetrachtung angestellt, welche die Investitionskosten sowie die Betriebs- und Umweltfolgekosten der Gebäude über eine Dauer von 50 Jahren berücksichtigt. Auf Grund der ähnlichen Berechnungsgrundlagen liegen alle Varianten kostenmäßig sehr nah beieinander. Insgesamt müssen nach dieser Rechnung während einer 50-jährigen Betriebszeit an Kapital-, Betriebs- und Umweltkosten zwischen 35,6 Mio. EUR und 37,4 Mio. EUR aufgewendet werden. Bei Zusammenname der Investitions- und Betriebskosten bleibt Variante 2 vor allem angesichts der geringeren Investitionskosten die günstigste.

Die jeweiligen Gesamtkosten enthalten neben den Investitionskosten für die eigentlichen Planungs- und Baumaßnahmen auch die Kosten für die Interimsspielstätten, angemessene Risikozuschläge, zu erwartende Baupreissteigerungen während der Projektlaufzeit, sowie die Kosten für das neue Produktionszentrum.

Die Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ hat zwischen 2018 und 2020 eine erweiterte Sanierungsstudie der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz durchgeführt. Diese ergänzte die Untersuchungen der Machbarkeitsstudie, die 2017 veröffentlicht wurde. Selbst eine minimale Sanierung, welche nur die dringlichsten und gesetzlich vorgeschriebenen Mängel beseitigt, wäre mit Kosten von über 826 Mio. EUR verbunden. Eine Verbesserung der derzeit sehr eingeschränkten Nutzbarkeit des Gebäudes wäre mit 918 Mio. EUR nochmals deutlich teurer geworden. Grundlegende Mängel des Gebäudes, wie zum Beispiel das unterschiedliche Höhenniveau von Oper- und Schauspielbühne, könnten auch hierdurch nicht beseitigt werden.

Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung im Januar 2020 beschlossen, dass eine Sanierung der Doppelanlage nicht weiterverfolgt wird und den Magistrat beauftragt, eine Untersuchung für die Errichtung eines oder mehrere Neubauten durchzuführen. 

Das Nutzungs- und Funktionskonzept muss die Anforderungen des Opern- und Schauspielbetriebs sowie der Stadtgesellschaft auf Jahrzehnte hinaus erfüllen. Oper und Schauspiel haben den Bedarf, dass neue Spielstätten eine Fortführung des hohen künstlerischen Niveaus ermöglichen. Mit Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt sollen leistungsfähige, nachhaltige und zukunftsfähige Spielstätten entstehen. Die neuen Spielstätten bieten funktionale Arbeitsplätze für die rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Räumliche Optimierungen ermöglichen eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsprozesse. Auch außerhalb der Aufführungszeiten sollen die Foyers der Städtischen Bühnen künftig für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar sein und damit Impulse für die zentrale Stadtentwicklung und Stadtgestaltung geben.

Der Prüfauftrag beinhaltete folgende Fragen:

  • ist eine bauliche Sanierung unter maximalem Erhalt des Bestandes möglich und wirtschaftlich?
  • können Funktionen ausgelagert werden?
  • senkt eine bestandswahrende Sanierung die Kosten?

Für die fachliche Erarbeitung und Prüfung der unterschiedlichen Varianten wurden externe Experten hinzugezogen.

Es sind zwei Sanierungsvarianten untersucht worden:

  1. BASIS-Sanierung: die Gebäudestruktur wird beibehalten, das Nötigste saniert und modernisiert. Die Gesamtinvestitionskosten werden auf rund 826 Mio. EUR geschätzt (dabei entfällt ein Großteil der Baukosten auf die Erneuerung der Haustechnik).
    Aufgrund der nicht beseitigten Mängel der Gebäudestruktur sind keine Verbesserungen im Betrieb möglich. Während der Bauzeit müssen beide Spielstätten in eine Interimsspielstätte umziehen, wodurch hohe Kosten entstehen. Diese Sanierungsvariante ist, da wesentliche Gebäudemängel bleiben, trotz der hohen Kosten nicht zukunftsfähig, damit auch nicht wirtschaftlich und nicht nachhaltig.
  2. VERBESSERTE Sanierung: hierbei würde eine Verbesserung der betrieblichen Abläufe in begrenztem Umfange möglich, z.B. könnte die Andienung etwas verbessert werden. Die Öffnung des Gebäudes wäre zumindest in Teilen umsetzbar, so dass es für die Öffentlichkeit auch außerhalb der Spielzeiten teilweise nutzbar sein könnte. Die Gesamtinvestitionskosten werden hierfür auf rund 918 Mio. EUR geschätzt. Nachteil dieser Sanierungsvariante sind sehr hohe Kosten bei nur relativ geringfügiger Verbesserung. Es bleibt ein altes Gebäude mit strukturellen Mängeln. Wesentliche Verbesserungen der künstlerischen Bedingungen sind auch in dieser Variante nicht möglich. Zudem müsste auch in dieser Sanierungsvariante für beide Sparten eine Interimsmöglichkeit gefunden werden. Auch diese ist nicht zukunftsfähig, nicht wirtschaftlich und nicht nachhaltig.
    Die jeweiligen Gesamtkosten enthalten neben den Investitionskosten für Sanierung und Neubau auch die Kosten für Interim, angemessene Risikozuschläge sowie eine angemessene Baupreissteigerung.

    Da beide Sanierungsvarianten ein völlig unbefriedigendes Ergebnis erbrachten (Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erreichbaren Ergebnissen) wurden in einem weiteren Schritt zwei Neubauvarianten untersucht:
  3. Neubau Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz. Dabei werden Baukosten von rund 495 Mio. EUR erwartet. Die Gesamtinvestitionskosten werden auf rund 874 Mio. EUR für ein optimiertes Gebäude geschätzt, das die künstlerischen, betrieblichen und publikumswirksamen Abläufe bestmöglich umsetzt. Zudem könnte ein auch städtebaulich optimierter Entwurf die angestrebte Aufwertung des Willy-Brandt-Platzes befördern.
  4. Neubau einer Spielstätte am Willy-Brandt-Platz und Neubau einer weiteren Spielstätte an einem anderen innerstädtischen Standort. Erwartete Baukosten von rund 511 Mio. EUR, geschätzte Gesamtinvestitionskosten von rund 809 Mio. EUR. Da nur eine Interimsspielstätte notwendig wäre, sind die Gesamtinvestitionskosten niedriger als bei der Doppelanlage, die zwei Interimsspielstätten erfordert.


Die jeweiligen Gesamtkosten enthalten neben den Investitionskosten für die eigentlichen Planungs- und Baumaßnahmen auch die Kosten für die Interimsspielstätten, angemessene Risikozuschläge, zu erwartenden Baupreissteigerungen während der Projektlaufzeit, sowie die Kosten für das neue Produktionszentrum.

Mit der grundlegenden Richtungsentscheidung der Stadtverordneten können nun die unterschiedlichen Möglichkeiten für eine Finanzierung ausgelotet werden. Dabei sind mehrere Modelle denkbar.

Die Stadt Frankfurt wird auch eine Beteiligung des Landes Hessen und des Bundes sowie andere Möglichkeiten untersuchen und klären.

Alle veröffentlichten Berichte – von der Machbarkeitsstudie 2017 bis zum aktuellen Ergebnisbericht der Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ sind im „Downloads & Presse“-Bereich dieser Website zu finden.

Die erweiterte Sanierungsstudie (Untersuchung zur Sanierung 2019) der Stabsstelle baute auf der Machbarkeitsstudie von 2017 auf. Der ergänzende Prüfauftrag sollte klären, ob eine Sanierung unter maximalem Erhalt des Bestandes der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz möglich und wirtschaftlich ist. In diesem Kontext wurde auch geprüft, ob über eine Auslagerung von Funktionen die Schaffung der erforderlichen Flächen für die notwendige Gebäudetechnik und zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen erreicht kann. Dabei war zu beachten, dass im Gegensatz zur Machbarkeitsstudie keine zusätzlichen Funktionen am Willy-Brandt-Platz untergebracht und im Volumen der bestehenden Kubatur geplant werden.

Die erweiterte Sanierungsstudie ging davon aus, dass für eine Sanierung oder einen Neubau der jetzigen Theaterdoppelanlage ohne Unterbrechungen oder Zwischennutzungen das Gebäude am Willy-Brandt-Platz vollständig leergezogen wird.

3. Die politischen Entscheidungen

Die Städtischen Bühnen Frankfurt sind eine der größten kommunalen Theater- und Opernspielstätten und im alleinigen Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Deshalb entscheidet die Stadtverordnetenversammlung als oberstes Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt auch über die Zukunft der Städtischen Bühnen. Die für diesen Bereich zuständige und verantwortliche Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig unterbreitet den Stadtverordneten Entscheidungsgrundlagen, die inhaltlich durch die Arbeit der Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ gestützt werden.

In der Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2020 entschieden die Stadtverordneten auf Grundlage der erweiterten Sanierungsstudie der Stabsstelle, eine Sanierung des bestehenden Gebäudekomplexes am Willy-Brandt-Platz nicht weiter zu verfolgen und folgten damit der Empfehlung von Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig.

Zum einen fielen die Kosten für eine Sanierung nicht signifikant niedriger aus als für Neubauten bei einem erheblich höheren Baurisiko, einer längeren Bauzeit und der Notwendigkeit, beide Sparten in einem Interim spielen zu lassen für geschätzte 5 bis 6 Jahre.

Weiterhin entschieden die Stadtverordneten, dass eine originalgetreue Rekonstruktion des Seeling-Baus von 1902 nicht verfolgt werden soll.

Dazu Beschluss der Stadtverordnetenversammlung:
https://www.stvv.frankfurt.de/download/PAR_5164_2020.pdf

Presseinformation vom 31.01.2020:
https://kultur-frankfurt.de/portal/de/Presse/31.01.2020-KulturdezernentinHartwig3ae2809eSanierungderStaedtischenBuehnenFrankfurtistvomTische2809c/1169/0/95102/mod2281-seite9-details1/161.aspx

Der Seeling-Bau von 1902 wurde 1944 durch Luftangriffe zu weiten Teilen zerstört. Ein Teil der verbliebenen Substanz wurden in den 1960er Jahren abgerissen und der Rest in Fragmenten in die jetzige Doppelanlage integriert.

Bei allen Unwägbarkeiten einer statistischen Zusammenfassung sind heute von dem Bau aus dem Jahr 1902 noch maximal 25% Rohbausubstanz im Zusammenhang (u.a. als Fundamente und Kellerwände) erhalten.

Die Stadtverordneten haben sich gegen den originalgetreuen Wiederaufbau des Theaterbaus („Rekonstruktion“) aus der Kaiserzeit entschieden: Das Bauwerk kann die Anforderungen des heutigen Schauspiels Frankfurt als modernem und international renommierten Großtheater nicht abbilden. So war etwa die Bühne des damaligen Theaters nur halb so groß wie die benötigte Bühnenfläche des heutigen Schauspiels. Diese hätte in den Altbau nicht hineingepasst. Das Schauspiel Frankfurt wäre somit in seiner experimentellen künstlerischen Arbeit, für die es international anerkannt ist, stark eingeschränkt.

Ebenfalls gegen den Wiederaufbau des Seeling-Baus spricht, dass im November 2020 der überformte, dennoch bestehende Foyerbau aus dem Jahr 1963 der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz von der hessischen Denkmalbehörde in das nachrichtliche Denkmalverzeichnis aufgenommen wurde. Ein Erhalt des jetzigen Wolkenfoyers am Standort macht eine Rekonstruktion des Alt-Theaters dort unmöglich.

4. Wie geht es weiter?

Aufgrund des kritischen baulichen Zustands des Bestandsgebäudes der Städtischen Bühnen und der damit einhergehenden latenten Gefahr auch massiver Betriebsstörungen, ist es dringend erforderlich, möglichst zeitnah eine Entscheidung über den Standort und die umzusetzende bauliche Variante zu treffen. Bereits heute sind umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung des Bühnenbetriebs dringend erforderlich. Gleichwohl erfordern die Komplexität der Aufgabe und die absehbaren enormen Kosten, dass sämtliche Varianten und Optionen umfassend zu prüfen und zu bewerten waren.

Angesichts der Bedeutung und Größe des Vorhabens für die Stadt ist ein breit angelegter Architekturwettbewerb auszuloben. Dieser benötigt in der Vorbereitung klare Vorgaben über den Standort, die städtebaulichen Ziele, die ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen, die künstlerischen Konzepte und vieles andere mehr.

Eine gültige Aussage über konkrete Planungsschritte hängt von den Grundsatzentscheidungen insbesondere zum Standort ab, die in der aktuellen Projektphase abschließend geprüft und gefällt werden. Insgesamt ist mit einer Projektlaufzeit von etwa 10 bis 12 Jahren zu rechnen. Die reine Bauzeit (inkl. Abbruch etc.) schätzen Experten auf etwa 6 bis 8 Jahre. Die notwendigen Interim-Maßnahmen sind entsprechend für diese Zeit einzurichten und vorzuhalten.  

Die derzeitigen Visualisierungen der unterschiedlichen Varianten stellen lediglich „Platzhalter“ dar und ersetzen nicht den vorgesehenen Architekturwettbewerb.

Die Neubauten werden aufgrund der Berücksichtigung neuester Standards, der Nutzung aktueller Technik und aufgrund effizienter Raumnutzung günstige Betriebskosten aufweisen. Zudem sind bereits heute alle wesentlichen und notwendigen Funktionsbereiche (z.B. Beleuchtung, Ton, Maske, Garderoben) zwischen Oper und Schauspiel getrennt.

Aktuell sind die Städtischen Bühnen auf 7 Standorte innerhalb Frankfurts verteilt. Die Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz wird ergänzt durch 2 Standorte für Probebühnen (für die Oper und für das Schauspiel) sowie 3 Lagerstandorte und die Spielstätte am Bockenheimer Depot.
Ziel ist es, diese Anzahl der Standorte soweit wie möglich zu reduzieren. Die Spielstätte am Bockenheimer Depot bleibt erhalten.
Idealerweise können die bislang extern angemieteten Probebühnen direkt in den Spielstätten untergebracht werden.

Es sind bislang keine Änderungen der Nutzung des Bockenheimer Depots als Spielstätte vorgesehen. Es ist möglich, dass das Bockenheimer Depot in die Planungen für eine Interimszeit einbezogen wird.

Die Frage kann erst nach einer Entscheidung für eine der Varianten beantwortet werden. Es liegen aufgrund der Vorarbeit der Stabsstelle mehrere Varianten vor. Es wurden sowohl Anmietungen als auch das Errichten von temporären modularen Bauten an möglichen Standorten untersucht.

5. Der Denkmalschutz und die Wolken

Seit 2013 beschäftigen sich sowohl das städtische Denkmalamt als auch das

Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) mit der Frage des Denkmalwertes des Gebäudekomplexes.

Die heutige Doppelanlage von Oper und Schauspiel am Willy-Brandt-Platz bildet nur scheinbar eine bauliche Einheit. Tatsächlich handelt es sich um ein komplexes Ensemble von Bauwerken, die nebeneinander und zum Teil übereinander errichtet wurden und die in über 100 Jahren zusammengewachsen und immer wieder in Teilen deutlich umgebaut worden sind.

So sind in dem Gebäudekomplex noch Elemente des Schauspielhauses von 1902 zu finden. Die große Opernbühne und das Magazin aus den 1950er Jahren sind ebenfalls integriert in die Theaterdoppelanlage.

Die umfassende Bestandsaufnahme hat außerdem ergeben, dass – wie in anderen Theater- und Opernhäusern auch – Gebäudeteile immer wieder an die Anforderungen des Betriebs, des Brandschutzes oder auch der Arbeitsstättenverordnung angepasst wurden.

Der Entwurf von Otto Apel, ABB Architekten aus den 1960er Jahren hat sich auch hierdurch umfassend verändert. Die zuletzt Anfang der 1990er Jahre veränderten Eingangssituationen, der Umbau der Oper nach dem großen Brand von 1987, der Umbau von Foyer und Zuschauerraum des Schauspiels, die umfangreichen Ergänzungen von Werkstätten, Ballettsaal oder auch die haustechnischen Anlagen auf dem Dach sind hierbei die sichtbarsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte.

Im Verlauf des Jahres 2020 hat sich der Foyerbau als der Bestandteil der Theaterdoppelanlage herauskristallisiert, der nach Ansicht des hessischen Landesamts für Denkmalpflege die Kriterien eines Kulturdenkmals gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen erfüllt.

Ende 2020 hat Planungsdezernent Mike Josef das sogenannte Benehmen im Rahmen des denkmalrechtlichen Verfahrens für die Stadt Frankfurt formal hergestellt und der Foyerbau der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz wurde in das nachrichtliche Denkmalverzeichnis aufgenommen.

Das ca. 120 Meter lange und ca. 9 Meter hohe, gläserne Foyer verbindet Oper und Schauspiel zu einer Gesamtanlage. Der Architekt Otto Apel folgte mit seinem Entwurf der transparenten Fassade dem damals aktuellen „International Style“. Das Foyer wurde nach seiner Realisierung ergänzt durch das Kunstwerk „Goldwolken“ des ungarischen Künstlers Zoltán Kemény, das bis heute das Foyer prägt.

In der ursprünglichen Gestaltung des Foyers wirkten die Treppen im Schauspielhaus als Kulissen zum Stadtraum. Ende der 1980er Jahre wurden sowohl das Foyer als auch der Zuschauerraum des Schauspiels umgebaut, um den damals gültigen Brandschutzrichtlinien zu entsprechen. Die Wirkung ist seither eine ganz andere: die Offenheit zum Stadtraum wurde durch den massiven Umbau deutlich reduziert.

Die Geste der Offenheit und Transparenz, die mit dem Foyer im Obergeschoss geschaffen wurde, war in den 1960er Jahren für ein Theater und eine Oper durchaus ungewöhnlich. So ungewöhnlich, dass anfangs ein Vorhang die Theaterbesucher vor dem Blick von außen schützte. Die Theatergesellschaft blieb unter sich. Zugleich verschließt sich das zurückgesetzte Eingangsgeschoss mit der niedrigen Eingangshöhe und der überwiegend geschlossenen Form zum Stadtraum deutlich, so dass das Gebäude zunächst nur durch den verglasten Bereich ab dem 1. Obergeschoss Offenheit verspricht.

Durch die Aufnahme in das Denkmalverzeichnis wird die Forderung unterstrichen, dass die Gestaltung des offenen und transparenten Foyers mit den Goldwolken von Zoltán Kemény in einem Neubau Berücksichtigung finden sollen.

Derzeit befindet sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Dialog mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) über die bauliche Substanz des Foyerbaus und die entsprechende Berücksichtigungdes Denkmalschutzes bei den Planungszielen.